Unter Zugänglichkeit des Seiteninhalts versteht man, dass der Inhalt und die Aussage der Seiten von den Lesern unabhängig vom eingesetzten Endgerät erreicht und verstanden werden kann. Bei Rene Hartmann findet Ihr eine deutsche Übersetzung der Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte 1.0 des W3C. Die ganze Richtline ist vielleicht ein bisschen trocken, aber die Idee, die dahinter steckt, ist gut.
Es soll darauf geachtet werden, dass der Inhalt z.B. auch mit einem nicht grafisch ausgerichteten Browser abgerufen werden kann, und nicht verfremdet oder zu unübersichtlich wird. Schaut euch doch mal in diesem Zusammnenhang eure Seite mit dem Lynx Viewer an. Lynx ist ein rein textorientierter Browser und arbeitet annähernd wie die Browser für Blinde, die den Text in Brailleschrift umwandeln, damit er auch für Blinde lesbar ist.
Mit Bobby kann man auch grafisch aufgebaute Webseiten auf die Zugänglichkeit prüfen. Die Seiten werden gemäß der Richtlinien des W3C überprüft. In diesen Zusammenhang ist es sinnvoll, dass bei der Seitengestaltung alle Möglichkeiten, die HTML 4.0 bietet, auch genutzt werden. Auf bjoernsworld wird ausführlich darauf hingewiesen, warum ALT-Attribute beim Einbinden von Grafiken Pflicht sind.
Homepage der Aktion Offene Website
http://www.medienecke.de/offene_website/aow.htm
Erkennungs-Symbol für
behindertengerechte Internetseiten, das WEB ACCESS
SYMBOL
http://www.fernuni-hagen.de/FTB/ftb/dokument/access2.htm#symbolweb.LuWi.de | Zugang
-> weiter zu: HTML | CSS | Zugang | SSI |
.htaccess | CGI | chmod
| web-mail | lokale Suche | Privat |
| Zuletzt geändert: 23.05.2003, 20.55 |
| E-mail: mail@luwi.de |
| Url: http://web.luwi.de/web/zugang.shtml |